Und wieder fangen wir mit dem lieben BGB und dem § 823 an, der den Haftungsanspruch regelt und gehen von dort direkt in den § 828 BGB, der dann regelt, wer und wann nicht gehaftet wird.
So ist das leider in Deutschland und anderen Ländern, alles ist gesetzlich geregelt und für alles gibt es Ausnahmen.
Somit sind Kinder unter 7 nicht verantwortlich zu machen für ihr Handeln. Unter Umständen haften jedoch die Eltern, weil sie gemäß § 832 BGB eine Aufsichtspflicht haben.
Hierzu gibt es zahlreiche Urteile und Rechtsprechungen, wann Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und wann nicht.
Zum Beispiel müssen Eltern ihr 6-jähriges Kind vom Rand eines Bauplatzes holen oder ihrem Kind die notwendigen Regeln zum eigenständigen Nutzen eines Fahrrades erklären.
Jedoch müssen sie nicht ihr 6-jähriges Kind täglich auf dem Schulweg begleiten, wenn sie dieses bereits mehrmals gemacht haben und dabei alle Regeln erklärt haben.
Wofür sind diese Beispiele wichtig?
Verursacht mein Kind einen Schaden und ich bin meiner Aufsichtspflicht nachgekommen, leistet meine private Haftpflicht NICHT und der Geschädigte geht leer aus. Im anderen Fall haften die Eltern.
Viele Gesellschaften schließen heute schon Kinder unter 7 mit ein, das vereinfacht eine Schadensregulierung. Schaut einfach in eure Bedingungen und sucht unter dem Punkt Ausschlüsse, wer oder was nicht versichert ist.
Grundsätzlich ist mein Leitsatz, unterschreibt nichts, was ihr nicht zu 100% versteht.
Bei Fragen zu diesem Thema, schickt mir einfach eine Nachricht.