Das liebe BGB sagt im § 823, das ich für einen Schaden, den anrichte, auch hafte. Also muss ich den Schaden ersetzen. Soweit klar und logisch.
Was aber, wenn der Verursacher des Schadens kein Geld hat, keine Haftpflichtversicherung hat oder einfach verschwindet?
Dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen. Außer, ich habe eine Ausfalldeckung in meiner privaten Haftpflichtversicherung. Dann übernimmt diese meinen Schaden.
Hierbei lohnt sich tatsächlich ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen. Habe ich eine Ausfalldeckung und wie sind die Bedingungen. Hier gibt es große Unterschiede wie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung oder eine Mindestschadenshöhe, zum Beispiel für Schäden ab 10.000€. Genau so einen Vertrag hatte ich heute Morgen in der Bearbeitung.
Für einen Gutverdiener ist eine solche Höhe unter Umständen annehmbar, in meinem Fall war es eine alleinstehende BU-Rentnerin, sie kann sich gerade mal die Haftpflicht leisten und ein Schadenfall wäre eine finanzielle Katastrophe.
Von daher prüft eure Verträge, schaut nach, wie hoch die Deckungssumme insgesamt ist, wie hoch eine eventuelle Selbstbeteiligung ist und ab welcher Schadenhöhe geleistet wird.
Grundsätzlich ist mein Leitsatz, unterschreibt nichts, was ihr nicht zu 100% versteht.
Bei Fragen zu diesem Thema, schickt mir einfach eine Nachricht.